Reglement Julius-Perathoner-Preis

1. Verleihung des Julius-Perathoner-Preises

Der Südtiroler Gemeindenverband verleiht alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 2018, den Julius-Perathoner-Preis als Anerkennung für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit rechtlichen, wirtschaftlichen, politikwissenschaftlichen, kulturellen, historischen oder soziologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Südtiroler Gemeinden und Gebietskörperschaften auseinandersetzen.

Der Julius-Perathoner-Preis wird im Rahmen des Gemeindetages des Südtiroler Gemeindenverbandes, welcher in der Regel im Mai abgehalten wird, verliehen. Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungsrat des Südtiroler Gemeindenverbandes aufgrund des Vorschlags der Jury. Abweichungen vom Vorschlag der Jury müssen vom Verwaltungsrat begründet werden. Die Entscheidung des Verwaltungsrates über die Preisverleihung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Bestimmungen für die Verleihung

Mit dem Julius-Perathoner-Preis können wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet werden, die sich mit rechtlichen, wirtschaftlichen, politikwissenschaftlichen, kulturellen, historischen oder soziologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Südtiroler Gemeinden und Gebietskörperschaften befassen. Dem Südtiroler Gemeindenverband ist es ein besonderes Anliegen, dass die eingereichten Arbeiten konkrete Lösungsvorschläge für die aufgeworfenen Fragestellungen anbieten.

Es können sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsarbeiten eingereicht werden.

Der Südtiroler Gemeindenverband ist die federführende Körperschaft bei der Verleihung. In die Bekanntmachung des Projektes und die Bewertung der Beiträge können externe Partner, wie Universitäten oder wissenschaftliche Institute, eingebunden werden.

3.Ausstattung des Julius-Perathoner-Preises

Der Julius-Perathoner-Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von EUR 5.000,00.

Der Julius-Perathoner-Preis kann in Ausnahmefällen auf mehrere für preiswürdig befundene Arbeiten aufgeteilt werden.

4.Teilnahmevoraussetzungen

Alle wissenschaftlichen Arbeiten, die bis zum 31. Januar 2018 und ab dann jedes zweite Jahr am Sitz des Südtiroler Gemeindenverbandes, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 10, 39100 Bozen, zu Händen des Präsidenten des Südtiroler Gemeindenverbandes einlangen, können für den Julius-Perathoner-Preis im Jahr der Einreichung nominiert werden. Es sind folgende Unterlagen per Email an die Adresse info@gvcc.net zu übermitteln:

(a)ein digitales Exemplar der Arbeit im PDF-Format;

(b)eine Zusammenfassung auf einer DIN/A4-Seite;

(c)der Lebenslauf des Autors, bei Gemeinschaftsarbeiten die Lebensläufe sämtlicher Autoren.

Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen in deutscher oder italienischer Sprache verfasst sein.

Eine einmal eingereichte Arbeit kann nicht ein weiteres Mal vorgelegt werden.

5.Jury

Die Jury besteht aus Persönlichkeiten des akademischen Lebens sowie aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die über einen entsprechenden wissenschaftlichen Hintergrund verfügen. Die Mitglieder der Jury werden vom Verwaltungsrat des Südtiroler Gemeindenverbandes ernannt. Das Gremium besteht mindestens aus fünf Jury-Mitgliedern, eine Höchstanzahl ist nicht vorgesehen. Den Vorsitz übernimmt der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes.

Die Sitzungen der Jury werden vom Vorsitzenden einberufen.

Die Mitglieder der Jury sind nicht an Weisungen gebunden und in ihrer Entscheidung frei.

Die Beratungen der Jury werden vom Vorsitzenden oder von einer von diesem beauftragten Person moderiert. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Gäste können mit Zustimmung des Vorsitzenden der Jury an den Sitzungen teilnehmen.

Die Jury kann sich im Bedarfsfall externer Berater bedienen.

Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder und der Vorsitzende an der beschlussfassenden Sitzung teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jurymitglieder, die an der Sitzungsteilnahme verhindert sind, haben das Recht, dem Vorsitzenden vor der Sitzung ein schriftliches Votum abzugeben. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit kommt kein Beschluss zustande. Die Jury ist nicht verpflichtet, einen Vorschlag abzugeben. Der Vorschlag der Jury ist schriftlich zu begründen. Eine abweichende Meinung eines Jurymitgliedes muss auf Wunsch dieses Jurymitgliedes zu Protokoll genommen werden.

Die Arbeit der Jurymitglieder bzw. der externen Berater erfolgt ehrenamtlich. Reise- und Verpflegungskosten werden erstattet.

6.Veröffentlichung

Der Südtiroler Gemeindenverband kann die eingereichten Arbeiten veröffentlichen.

7.Nichtvergabe des Julius-Perathoner-Preises

Sollten die eingereichten Arbeiten von der Jury oder vom Verwaltungsrat des Südtiroler Gemeindenverbandes für nicht preiswürdig erachtet werden bzw. sollte keine Mehrheit in der Jury zustande kommen, wird die Vergabe des Julius-Perathoner-Preises um zwei Jahre aufgeschoben.

8.Fassungen dieses Reglements / Vorrangregelung

Dieses Reglement wird in deutscher und italienischer Sprache verfasst. Im Falle eines Widerspruches zwischen der deutschen und der italienischen Fassung haben die Bestimmungen der deutschen Fassung Vorrang.

9.Ausnahmefälle / Änderungen am Reglement

Der Verwaltungsrat des Südtiroler Gemeindenverbandes hat das Recht, Fälle, die auftauchen, aber von diesem Reglement nach Inhalt und/oder Form nicht erfasst sind, zu regeln. Der Verwaltungsrat hat zudem das Recht, Änderungen am vorliegenden Reglement vorzunehmen sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle auftauchenden und nach diesem Reglement nicht zu klärenden Sachverhalte entscheidet der Verwaltungsrat.

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